Wildtiere-Kfz_HaftpflichtversicherungDie Teilkaskoversicherung reguliert Schäden mit sogenanntem Haarwild (Rehe, Wildschweine) nach dem Bundesjagdgesetz.

Doch wie sieht es aus mit Unfallschäden, die durch andere Tiere entstehen? Dies hängt von den jeweiligen Bedingungen Ihres Autoversicherers ab!

Kollisionen mit Pferden, Schafen, Hunden, Wölfen, Katzen, Gänsen und sogar Waschbären passieren leider auch und sind oft nicht versichert!

Überprüfen Sie Ihren Vertrag, ob alle Tierarten (erweiterte Wildschadendeckung!) versichert sind, denn dies hat auch weitere Vorteile. So erfolgt die Schadenregulierung schneller und über die Teilkasko, weil nicht geprüft werden muss, welche Tierart es war.

Seien Sie in den Morgenstunden und in der Abenddämmerung sehr aufmerksam, besonders wenn Sie in der Nähe von Feldern und Wäldern unterwegs sind.

Wir beraten Sie gern unter 0511 / 353985-60 u. -80

Zur Kfz-Haftpflichtversicherung

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