Jagdhaftpflicht
Haftpflichtversicherung der Jäger.
Haftpflichtversicherung der Jäger.
Gegenstück zum Wertpapierfonds, bei dem das Fondsvermögen in Grundstücken besteht.
Umfasst Befriedigung begründeter und Abwehr unbegründeter Schadenersatzansprüche Dritter, für die der Versicherte verantwortlich ist.
Verpflichtung für die Folgen eines fehlerhaften Verhaltens oder sonstigen schädigenden Ereignisses aufzukommen; kann auf einem [...]
Bietet Versicherungsschutz für in beaufsichtigten Garderobenablagen (z.B. im Theater) abgelegte Bekleidungsstücke. Darüber hinaus sind solche [...]
Garantie ist die Verpflichtung für das Erbringen einer bestimmten Leistung. Garantieversicherung ist ein Sammelbegriff für [...]
Außerachtlassen der gebotenen Vorsicht. Nach Schwere des Verschuldens wird zwischen grober und leichter Fahrlässigkeit unterschieden.
Ist der Teil, den der Erstversicherer bei der Versicherungssumme jeder einzelnen Versicherung behält und nicht [...]
Der tatsächliche Zinssatz, der sich aus dem Nominalzins unter Berücksichtigung von Damnum, Bearbeitungsgebühr und der [...]
Änderung des versicherten Risikos durch Änderung von Risikofaktoren infolge z. B. wirtschaftlicher, rechtlicher oder technischer [...]
Siehe Elektronikversicherung
Kleinschäden, die dem VR regelmäßig besondere Unkostenbelastungen bringen. Dem wird durch Selbstbeteiligungen und Betragsrückerstattung bei [...]
Versicherung von nicht aus eigenem Antrieb am Verkehr teilnehmenden Wohnwagen und Mobilheimen. In diese Versicherung [...]